Die Vision des BDKJ für eine gerechtere Gesellschaft kurz gefasst
Die Kernpunkte der Vision des BDKJ:
• Einführung eines Grundeinkommens, dass alle Bürger(innen) Deutschlands ohne Bedürftigkeitsprüfung erhalten. Das Grundeinkommen muss das soziokulturelle Existenzminimum (im Jahr 2003 mindestens 600 Euro pro Person) absichern und wird auf der Basis einer zukunftssicheren solidarischen Finanzierung gewährleistet.
• Das Grundeinkommen wird an alle Menschen ausgezahlt, die seit acht Jahren oder von Geburt an ihren ersten Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Personen zwischen 18 und 64 Jahren müssen ihren Anspruch auf Grundeinkommen nachweisen. Alle Personen, die das 65. Lebensjahr erreicht haben, erhalten das Grundeinkommen bis zum Lebensende, wenn sie mindestens für 20 Jahre ihren Anspruch auf den Erhalt des Grundeinkommens nachweisen können.
• Für Zuwanderinnen und Zuwanderer, Flüchtlinge, Asylbewerber(innen) und Asylberechtigte gelten eigenständige Lösungen der sozialen Sicherung, die ihnen das Grundeinkommen bei einem legalen Aufenthaltsstatus sichern.
• Das Grundeinkommen wird über die negative Einkommenssteuer bei einem Anrechnungsfaktor von 40 % und einem Grenzsteuersatz von 53 % realisiert.
• Die Finanzierung des Grundeinkommens, als neues Kernelement der sozialen Sicherung, wird über Steuern auf alle Einkommensarten und über eine Wertschöpfungsabgabe realisiert. Auf diese Weise tragen Arbeitnehmer(innen), Beamtinnen und Beamte, Selbstständige, Vermögende und Arbeitgeber(innen) solidarisch zur sozialen Sicherung bei. Konkrete Elemente der Finanzierung im Einzelnen sind:
o Steuern auf alle Einkommensarten, Umsatz- und Verbrauchssteuern bleiben bestehen
o Installierung einer Wertschöpfungsabgabe, die die solidarische Beteiligung aller Arbeitgeber(innen) regelt. Die Abgabe der Arbeitgeber(innen) bemisst sich nach der Wertschöpfung und nicht nach der Anzahl der Beschäftigten.
o Sukzessiv steigende „Ökosteuern“ auf Ressourcenverbrauch und Umweltbelastung
o Erschließung weiterer Steuern und Lenkungsinstrumente
• Ihren Anspruch auf den Erhalt des Grundeinkommens müssen Personen zwischen 18 und 64 Jahren durch mindesten 500 Stunden pro Jahr in einem der vier zentralen Bereiche gesellschaftlich notwendiger Arbeit nachweisen. Diese zentralen Bereiche gesellschaftlich notwendiger Arbeit sind: Familienarbeit, Bildung, Erwerbsarbeit und ehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement.
• Gesetzliche Festlegung einer individuellen Jahreshöchsterwerbsarbeitszeit von 1.500 Stunden. Ziel ist der Abbau der Massenarbeitslosigkeit durch Umverteilung von Erwerbsarbeit bei flexibler Arbeitszeitgestaltung.
• Die Kranken- und Pflegeversicherung bezieht alle Bürger(innen) ein und wird pro Person mit dem gleichen Prozentsatz auf Einkommen aus allen Einkommensarten erhoben.
• Investitionen in die Bildung werden als zentrales zukunftspolitisches Element verstärkt. Grundlage bildet ein ganzheitlicher Bildungsbegriff sowohl für die Schule als auch für die außerschulische Bildung, das Studium und die Weiterbildung. Der Zugang zu den Bildungseinrichtungen ist flexibel und bietet dem Einzelnen ein hohes Maß an Entscheidungsfreiheit.
• Ausrichtung der Erwerbsarbeit und des Wirtschaftens an ökologischen Maßstäben und dem Nachhaltigkeitsprinzip sowie dem Ziel, sinnstiftende Tätigkeit für alle zu ermöglichen.